Die gesetzliche im Gerüstbau anzuwendende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt klare Anforderungen an den Gerüstbauer. Sobald von der Regelausführung des Gerüstherstellers abgewichen wird ist ein statischer Nachweis im Einzelfall erforderlich. Die überwiegende Anzahl Ihrer täglich anfallenden Gerüstkonstruktionen sind durch eine Hersteller-Regelausführung nicht abgedeckt! Wir lösen dieses Problem und stellen Ihnen für eine Vielzahl der Gerüste in unserer Datenbank einen statischen Nachweis zur Verfügung.